Klöster erhalten keine Beiträge aus der Kirchensteuer oder sonst einem Topf der offiziellen Kirche, obwohl sie im kirchlichen und religiösen Leben eine wichtige Aufgabe wahrnehmen. Sie müssen deshalb die Erträge grundsätzlich selbst erwirtschaften, um ihre Verpflichtungen für den Lebensunterhalt der Mönche und Nonnen, für das Personal, für ihre Gebäude und anderen Kulturschätze finanzieren zu können. Dies gelingt aber meist nicht ohne die Ergänzung durch grosszügige Spenderinnen und Spender.
Dies gilt auch für das Frauenkloster Eschenbach bzw. für die Stiftung Frauenkloster Eschenbach als dessen weltliche Trägerin. Wir sind Ihnen deshalb sehr dankbar für jede Spende, Vergabung, Legat, usw. – ob gross oder klein. Vergelt's Gott.
Spenden von mindestens 100 CHF pro Steuerperiode können bei den Staats- und Gemeindesteuern sowie bei der direkten Bundessteuer in Abzug gebracht werden.
Spendenkonto
Luzerner Kantonalbank
6003 Luzern
IBAN
CH17 0077 8012 2030 7660 9
lautend auf Stiftung Frauenkloster Eschenbach
Freiherrenweg 11
6274 Eschenbach LU